Lieber Gast,
es ist leider unumgänglich, für kurze Zeit Ihre Aufmerksamkeit auf das nachfolgende “Kleingedruckte”, also auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen , zu richten. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Sie sollten wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Insbesondere bei Abbestellung von festreservierten Zimmern und Leistungen gibt es leider anschließend manchmal für beide Seiten unerfreuliche Telefonate oder Briefwechsel. Grundlage für unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die “Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe< des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), die wir zu Ihren Gunsten in einigen Punkten abgeändert haben.
Abschluss des Vertrages
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das / die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird / werden. Dies gilt auch für Leistungen, die unter Punkt 3. vereinbart werden.
- Ist der Besteller / Anmeldende Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen / Teilnehmern.
- Bei Anmeldungen von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im beidseitigen Interesse die Zimmerliste mindestens eine Woche vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
An- und Abreise
- Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check in Time) nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich, hat die Zimmerrückgabe (Check Out Time) bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis 13.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 13.oo Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
- Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.oo Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Leistungen und Preise
- Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der jeweils gültigen Preisliste(Tarif und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung) die darauf Bezug nimmt. Soweit es in der Preisliste nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis Beherbergung und gebuchte Verpflegung. Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer.
- Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag im Hotel ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück, beginnt sie mit dem Abendessen, so endet Sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im allgemeinen das Abendessen gegeben, wenn nicht anders vereinbart.
- Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht im Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Ebenso ein Austausch oder eine Aufrechnung.
- Verbindlichkeiten von Angeboten
4.1. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MWST). Wenn nicht in der Preisliste ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Preise pro Tag und Person.
4.2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate so behält sich das Hotel das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
4.3. Sämtliche Preisauszeichnungen- und Vereinbarungen gelten in Euro.
Rücktritt durch den Gast / Besteller
- Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
- Ein Rücktritt ist bis zum 30. Tag vor dem Anreisetag möglich. Stornierungskosten entstehen dem Gast / Besteller nicht.
- Bei einem späteren Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme ist der Gast / Besteller verpflichtet: 80% des Zimmer- / Frühstückspreises, 60% bei Pensionsvereinbarungen und / oder Programmpaketen, dem Hotel als Schadenersatz zu zahlen. Dies gilt für die gesamte Dauer des gebuchten Vertrages. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Das Hotel ist nach Treu und Glaube gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Rücktritt durch das Hotel
- Das Hotel kann nicht einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahme sind höhere Gewalt und Streik.
- Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast ein zumindest gleichwertiges Zimmer in einem anderen Hotel (Pension) der zumindest gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen.